Equine Herpesvirusinfektionen (EHV)

Impfschema:

Grundimmunisierung:

Zwei aufeinanderfolgende Impfungen im Abstand von 4-8 Wochen

Wiederholungsimpfungen:

Alle 6 Monate

GENERELL BESTANDSIMPFUNGEN DURCHFÜHREN!!

CAVE:

  1. Keine „Notimpfungen“ bei manifesten Myelopathien nach EHV-Infektionen / Reaktivierungen → diese Impfung könnte zur Verschlechterung der klinischen Symptome führen

  1. Zu oft geimpfte Pferde ( bis zu 6 mal jährlich) mit inaktivierten EHV-1/-4 zeigten durch immunvermittelte Vaskulitis paralytische Symptome. Deshalb Zeitintervalle von 6 Monaten nicht unterschreiten!!

Allgemeine Informationen

Die Herpesvirus-Infektion beim Pferd ist eine ansteckende Erkrankung, die in der gesamten Pferdepopulation weit verbreitet ist. Die Infektion zeichnet sich durch ein sehr langes Verweilen des Erregers im Organismus aus. Das Virus zieht sich in die Nervenzellen (z.B. Trigeminusganglion) zurück und entzieht sich auf diese Weise dem Immunsystem des Pferdes. Die vollständige Elimination des Virus ist nicht möglich und das Pferd bleibt lebenslanger Virusträger (ca. 90 % der Pferdepopulation).

In Stresssituationen, z.B. nach langen Transporten, nach Pferdesportveranstaltungen, bei gleichzeitigem Auftreten anderer Erkrankungen, bei Klinikaufenthalten (Operation, Narkose, fremde Umgebung, Trennung von Bezugsperson/Koppelnachbar oder beim Absetzen des Fohlens von der Mutterstute) kann es aktiviert werden. Es kommt dann zu einer Virusfreisetzung, welches nicht mit klinischen Symptomen einhergehen muss!

Herpesviruserkrankungen sind nicht anzeige- oder meldepflichtig, weil sie vom Bundesamt für Risikobewertung und dem Friedrich-Löffler-Institut (Insel Riems) nicht entsprechend eingestuft werden und weil ihre wirtschaftliche und sonstige Bedeutung bei weitem nicht derjenigen von z.B. MKS, Tollwut oder Schweinepest gleich kommt.

Weil es sich bei Herpesvirusinfektionen der Pferde nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, gibt es auch keine besonderen veterinärpolizeilichen Maßnahmen.

Daher ist in diesem Sinne eine „gefährdete Region“ nicht definiert. Allerdings wird als ein gefährdeter Betrieb ein solcher angesehen, in dem die Erkrankung ausgebrochen ist oder, in den Pferde aus einem Bestand mit manifesten Erkrankungen verbracht worden sind.

Übertragung und Krankheitsverlauf

Durch direkten Kontakt zwischen Pferden (sog. Tröpfcheninfektion), seltener durch indirekten Kontakt, z.B. über Putzzeug, Schubkarren, Wassereimer, Pflegepersonal, wird das Virus auf andere, empfängliche, evtl. geschwächte Pferde übertragen. Auch eine Übertragung von der tragenden Mutterstute auf ihr ungeborenes Fohlen ist möglich.

Die Gefährdung eines Pferdes durch Herpesviren erfolgt also aus zwei Richtungen, zum einen durch ein anderes Pferd über die Tröpfcheninfektion, zum anderen aus dem eigenen Organismus, durch die in den Ganglien symptomfrei schlummernden Viren.

Die Inaktivierung (Abwehr) der Herpesviren ist nur in der Phase möglich, in welcher sie sich im Blutkreislauf befinden, durch die hier zirkulierenden spezifischen Antikörper. Für diese Situation muss das Pferd durch einen möglichst hohen AK-Spiegel gerüstet sein.

Geimpfte Pferde scheiden wesentlich weniger Viren aus als ungeimpfte, nämlich nur 10%, und produzieren damit einen entscheidend niedrigeren Infektionsdruck. Daher ist eine regelmäßige, nach den Anweisungen des Herstellers erfolgende Schutzimpfung des gesamten Bestandes dringend zu empfehlen.

Es gibt vier bekannte Herpesviren (sog. DNS-Viren), die beim Pferd krankheitsverursachend sein können, wobei insbesondere die Equinen Herpesviren 1 und 4 (EHV 1 und 4) von großer Bedeutung sind. Die erhältlichen Impfstoffe wirken nur gegen eine Infektion mit EHV-1 oder EHV-1 und-4.

In Deutschland sind die meisten Pferde gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Tollwut und Pferdegrippe (Influenza) geimpft. Für Turnierpferde sind zwingend Impfungen gegen Influenza sowohl national (LPO 2008) als auch international (FEI, Veterinär-Reglement) vorgeschrieben, eine Impfung gegen Tetanus wird vorausgesetzt und eine Impfung gegen Herpesvirusinfektion wird dringend angeraten.

Man muss davon ausgehen, dass ein großer Teil der Pferde Herpes-Virusträger ist, ohne erkrankt zu sein. Aus diesem Grund kann es bei diesen Pferden unter Stresssituationen zum Ausbruch der Erkrankung kommen. Für die anderen Pferde des Bestandes steigt dadurch der Infektionsdruck.

Krankheitsformen

Die verschiedenen Herpesviren führen zu unterschiedlichen Krankheitsformen:

1. Virusabort oder Geburt lebensschwacher Fohlen: EHV 1 (+EHV 4)

2. Fieberhafte Atemwegserkrankung (sog. Rhinopneumonitis): EHV 4 + 1

3. Erkrankung des Nervensystems mit Lähmungen und Koordinationsstörungen (sog. paretisch-paralytische Form): EHV 1 + 4

zu 1.:

Ein durch Herpesviren verursachter Abort tritt meist zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und dem Abfohltermin auf (Spätabort). Die Stute zeigt dabei in der Regel keine Krankheitssymptome.

Lebensschwache Fohlen sterben trotz durchgeführter Intensivtherapie wenige Tage nach der Geburt.

zu 2.:

Die Symptome beginnen in der Regel mit Fieber über 39°C, gefolgt von wässrigem Nasen- und Augenausfluß sowie Husten (ähnliche Symptomatik bei Influenza-Infektionen). Die meisten Pferde zeigen nur milde Symptome. Durch eine sekundäre, bakterielle Infektion kann es zu einem schweren Krankheitsverlauf bis hin zu einer Lungenentzündung kommen.

zu 3.:

Die am meisten gefürchtete Verlaufsform für das Einzeltier ist die Erkrankung des Nervensystems (paretisch – paralytische Form, Parese = teilweise Lähmung, Paralyse = vollständige Lähmung). Zu Anfang findet häufig eine kurze Fieberphase, oftmals unbemerkt, statt. Einige Tage danach werden plötzlich auftretende Koordinationsstörungen, schwankender Gang und Lähmungen beobachtet, die insbesondere die Hinterhand betreffen.

Im Einzelnen kommt es zu Blutungen in das Rückenmark. Diese entstehen, weil durch eine akute Entzündung der Wände kleiner Blutgefäße das Blut in benachbartes Gewebe

austreten kann. Die Folge sind entsprechende Störungen der Funktion des Rückenmarks durch Raumforderung, Unterversorgung mit Sauerstoff und Absterben betroffener Bereiche. Dabei kann es sogar zum Festliegen mit Komplikationen, die eine Euthanasie aus Tierschutzgründen erfordern, kommen. Störungen des Kot- und Harnabsatzes sind möglich, hingegen sind die Futteraufnahme und das Bewusstsein ungestört.

Diagnose

Die Diagnose wird aufgrund der klinischen Symptome zunächst als Verdachtsdiagnose gestellt. Beweisend ist erst ein direkter Virusnachweis (Virus-DNS) aus Blut, Sekreten oder Gehirnflüssigkeit. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über zwei aufeinander folgende Blutproben im Abstand von mehreren Tagen indirekt die Antikörper gegen EHV 1 + 4 im Patientenblut festzustellen.

Der Virusnachweis gelingt nicht immer und dauert zudem mehrere Tage und muss von Speziallabors (z.B. Virologische Institut der Universität Wien, Virologie der Freien Universität Berlin, Vet- Med- Labor in Ludwigsburg) durchgeführt werden.

Therapie

Die Therapie erfolgt symptomatisch, d.h. ein direktes „Bekämpfen“ der Herpesviren ist nicht möglich. Zur Verfügung stehen je nach Krankheitsbild entzündungshemmende (sog. NSAID`s, DMSO und Kortisone), kreislaufunterstützende (Infusionen) und das Immunsystem stärkende (z.B. Zylexis, früher „Baypamune“) Medikamente. Weiterhin wird eine begleitende Therapie mit B-Vitaminen empfohlen. Bakterielle Sekundärinfektionen werden mit Antibiotika behandelt. Humanmedizinische Medikamente, die die Virusvermehrung hemmen (Aciclovir), können beim Pferd eingesetzt werden, sind allerdings sehr kostenintensiv und in ihrer Wirkung unsicher.

Vorbeugende Maßnahmen

A.

Das vorrangige Ziel aller Maßnahmen ist, die weitere Ausbreitung des Virus in einem Bestand und in der gesamten Pferdepopulation zu vermeiden. Da erkrankte Pferde das Virus in großen Mengen ausscheiden, sollten diese von den übrigen Pferden isoliert werden. Sowohl direkter Kontakt, als auch indirekter Kontakt über Pflegepersonal und Gegenstände ist in jedem Fall zu vermeiden. Hygienische Maßnahmen wie Händewaschen/-desinfizieren, Wechsel der Kleidung, Tragen von Schutzkleidung, Desinfektionswannen etc. sollten unbedingt eingehalten werden.

In gefährdeten Betrieben sollte der Betrieb für 3 Wochen ruhen, d.h. keine Pferde dürfen aus dem Stall in einen anderen verbracht werden, und es dürfen keine fremden Pferde auf die Anlage kommen.

Nach Verschwinden der klinischen Symptome ist eine Desinfektion der Stallungen angezeigt, da sich das Virus unter eiweißhaltigen Schmutzschichten zwei bis drei Monate infektiös halten kann. Die Reinigung von Putzzeug, Sattel- und Zaumzeug kann in der üblichen (gründlichen) Weise erfolgen.

Da Stress zu einer Aktivierung des Virus führen kann, sollten als vorbeugende Maßnahme alle stressverursachenden Faktoren soweit wie möglich reduziert werden. Hierzu zählen unter anderem ein gutes Fütterungs- und Pflegemanagement, eine korrekte Entwurmungsstrategie, die Vermeidung von „sozialem Stress“ in der Herde und die Vermeidung von unnötigen Pferdetransporten.

B.

Die Behandlung sowohl erkrankter, als auch gefährdeter Pferde mit dem Medikament „Zylexis“ hat sich als sehr positiv erwiesen. Es handelt sich bei diesem Medikament um einen sog. Paramunitätsinducer, wobei das körpereigene Immunsystem in seiner Funktion unterstützt wird. Eine Kur mit Zylexis beinhaltet eine 3-malige Gabe im Abstand von je 2 Tagen.

Echinacea-Tropfen oder andere homöopatische Arzneimittel haben eine ähnliche Wirkung.

C.

Impfung

Die vorbeugende Schutzimpfung gegen EHV 1+4 wird als die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Herpesvirus-Infektion angesehen.

Ein Pferdebestand kann nur durch die Impfung aller Pferde des gesamten Bestandes geschützt werden. Ein belastbarer Impfschutz besteht allerdings nur bei einer korrekt durchgeführten Grundimmunisierung mit nachfolgender regelmäßiger Auffrischungsimpfung.

Die Grundimmunisierung besteht aus zwei aufeinander folgenden Impfungen im Abstand von 4 bis 8 Wochen mit einem Herpesimpfstoff entweder als Einzelpräparat oder als Kombinationspräparat (mit Influenzaimpfstoff). Wiederholungsimpfungen müssen alle 6 Monate durchgeführt werden, um einen belastbaren Impfschutz langfristig aufrecht zu erhalten. Wird dieser Zeitraum überschritten, ist eine erneute Grundimmunisierung erforderlich. Fohlen aus nicht geimpften Mutterstuten können frühestens ab dem Ende des 4. Lebensmonates geimpft werden.

Es ist empfehlenswert, den gesamten Bestand zum gleichen Zeitraum zu impfen. Ziel der Impfung ist nicht der 100%ige Schutz des einzelnen Pferdes, da auch geimpfte Pferde unter Umständen erkranken können (siehe oben), sondern die Reduzierung der in einem Bestand zirkulierenden Virusmenge. Je kleiner die freigesetzte Virusmenge in einem Pferdebestand ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer akuten Erkrankung mit den beschriebenen Folgen.

Abschließend soll erwähnt werden, dass das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. (DVR) schon seit 1984 eine generelle Schutzimpfung aller Pferde in Zuchtbeständen gegenVirusabort verbindlich für alle Züchter vorschreibt.

Es sind mehrere Impfstoffe auf dem Markt:

– Resequin NN plus® (EHV 1 und 4), aktueller, inaktivierter Kombinationsimpfstoff

– Prevaccinol® (EHV 1), Lebendimpfstoff

– Duvaxyn®, aktueller, inaktivierter Einzelimpfstoff

– Cavallon® (EHV 1), veralteter, inaktivierter Kombinationsimpfstoff